Hygienekonzept der TamTam Tanz- und Theaterschule

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Hygienekonzept der TamTam Tanz- und Theaterschule


Folgende Hygienemaßnahmen sind zu beachten:


1. Das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkung werden durch die
folgenden Maßnahmen gewährleistet:


a) Die Personenzahl ist so zu begrenzen, dass zu jeder Zeit ein Mindestabstand von
1,5 m eingehalten wird. Die maximale Personenanzahl richtet sich nach der
verfügbaren Tanzfläche und beträgt grundsätzlich für das Studio 1 maximal 18
Personen, für das Studio 2 maximal 9 Personen; im VHS Gebäude beträgt die
maximal Personenzahl für Saal 1 und 2 maximal 20 Personen. Die Abstandsregel
wird für die Schülerinnen und Schüler durch Markierungen auf Boden und Stangen
ersichtlich gemacht.


b) Die Tanzlehrerin bzw. der Tanzlehrer hat zu den Tanzschülerinnen und
Tanzschülern den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Eine Korrektur der
Tanzposen mit Körperkontakt ist untersagt.


c) Warteschlangen und Ansammlungen sind zu vermeiden. Zu Stundenbeginn warten
alle Personen (SchülerInnen evtl. mit Eltern) vor dem Studio. Hier wird per
Aushang und Abstandsmarkierungen noch einmal explizit auf die Wahrung des
Abstandgebots hingewiesen.


d) Zutritt zum Tanzstudio (auch zum Vorraum) erfolgt nur auf Aufforderung der
Tanzlehrerin bzw. des Tanzlehrers einzeln ohne elterliche Begleitung. Ebenso wird
das Verlassen des Studios nach dem Unterricht geregelt.


e) Die Nutzung der Sanitäranlagen ist nur einzeln möglich. Auf Einhaltung dieser
Regel achten die Tanzlehrerinnen bzw. Tanzlehrer. Ebenso wird per Aushang an
der Toilettentüre darauf hingewiesen.

 


2. Personenbezogene Einzelmaßnahmen:


a) Tanzschülerinnen und Tanzschülern mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist
der Zugang zu verwehren.


b) Die Tanzlehrer sind verpflichtet für jede Unterrichtsstunde die Anwesenheit der
SchülerInnen zu dokumentieren, um deine Nachverfolgung von Infektionen zu
ermöglichen. Die Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) aller Schüler
sowie ihre Zugehörigkeit zu den Kursen liegen der Tanzschulbetreiberin Aiga
Keller-Ginsberg vor.


c) Tanzschülerinnen und Tanzschüler ab dem sechsten Geburtstag, sowie die
LehrerInnen tragen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt beim
Betreten und Verlassen des Studios und beim Aufsuchen der Toiletten, jedoch nicht
während des Unterrichts. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist von jeder
Schülerin/jedem Schüler und der Lehrerin/ dem Lehrer selbst mitzubringen.


d) Die Tanzlehrer und Tanzlehrerinnen der TamTam Tanz- und Theaterschule haben
eine entsprechende Hygieneunterweisung erhalten und diese auch unterzeichnet.


e) Die Tanzschülerinnen und Tanzschüler sowie deren Eltern werden vorab per e-mail
über die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen
Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von
Erkältungssymptomen etc.) informiert und durch entsprechende Aushänge im
Studio erneut in Kenntnis gesetzt.


f) Alle Personen müssen sich bei Betreten der Tanzschule die Hände desinfizieren.
Geeignete Desinfektionsspender sind vor Ort.


g) Die Nutzung der Tassen/Becher vor Ort ist untersagt. Ein entsprechender Aushang
weist die SchülerInnen darauf hin. Die SchülerInnen können ihre eigenen
Trinkflaschen mit in den Unterricht bringen und diese im Studio in der Nähe ihres
Platzes platzieren.

 


3. Einrichtungsbezogene Maßnahmen:


a) Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften bzw. der Unterricht wird möglichst
bei offenen Fenstern und/oder Türen durchgeführt. Sanitäreinrichtungen sind nach
Möglichkeit dauerhaft zu belüften.


b) Um die Luftzirkulation zu erhöhen werden zusätzlich die Ventilatoren im Raum
angestellt.


c) Kontaktflächen (z.B. Treppengeländer und Türklinken) und gemeinsam genutzte
Geräte (z.B. Ballettstangen) sind regelmäßig, mindestens bei Gruppenwechsel, mit
einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens
begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.


d) Die Garderobe ist geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler kommen bereits
umgezogen zum Unterricht und können im Vorraum ihre Schuhe wechseln.


e) Toilettenanlagen sind möglichst nach jeder Nutzung, spätestens jedoch mit
Gruppenwechsel zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht in ausreichender
Menge bereit.


f) Der Aufenthalt im Vorraum des Tanzstudios ist nur für Einzelpersonen zum
Wechsel der Schuhe gestattet. Der Aufenthalt von Eltern oder Begleitpersonen im
Vorraum ist nicht gestattet.

 


4. Generell gilt:


a) Für die Einhaltung der Regelungen ist Aiga Keller-Ginsberg als Coronabeauftragte
benannt.


b) Tanzschüler, Tanzschülerinnen und Begleitpersonen, die nicht zur Einhaltung
dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.


c) Zuschauer während der Unterrichtsstunden sind nicht zugelassen.


d) Tanzschüler, Tanzschülerinnen sowie deren Erziehungsberechtigten wurden
informiert, dass sie mit Teilnahme am Unterricht bestätigen, dass sie symptomfrei
sind und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Covid-19- Infizierten hatten.


e) Gruppenbezogene Kurse sind auf 60 Minuten beschränkt.